Fall 2

Körperverletzung durch Unterlassen nach § 223 StGB

Wie schon festgestellt, vervierfacht sich die Lautstärke einer Windkraftanlage dauerhaft von 45 dB auf 65 dB, wenn man 100 Windkraftanlagen aufstellt. Wie die Windverhältnisse die Laustärke weiter erhöhen, ist noch nicht einmal mitberechnet. Diese Lautstärke wird offiziell als gesundheitsschädlich eingestuft.

Der Landkreis Lüneburg hat keinen Einfluss mehr darauf, wieviele Anlagen errichtet werden, wenn die Vorrangfläche einmal festgelegt worden ist. Wenn die Anlagenbetreiber sich ihre Sahnestücke im Breetzer Wald aussuchen, kann den Einzelanträgen faktisch nicht mehr widersprochen werden. Das Gebiet ist als Vorrangfläche festgelegt, womit es ausreichend ist, technische Prüfungsunterlagen vorzulegen, um eine Genehmigung zu erhalten.

Sollte die Gesamtlautstärke der Anlagen der Einzelbetreiber sich eines Tages im gesundheitsschädlichen Bereich befinden, dann ist dies durch vorherige Nichtbeteiligung des Gesundheitsamtes möglich geworden, das die mögliche Gesamtlautstärke hätte prüfen können und müssen.

Wir würden in diesem Fall prüfen lassen, ob hier ein Straftatbestand erfüllt worden ist.

An dieser Stelle verzichten wir auf beschwichtigende Aussagen wie:

“So viele werden bestimmt nicht aufgestellt.”

So war beispielsweise die Aussage des Bundestagsabgeordneten Jakob Brandenburg am 15. Mai bei einer Fragestunde in Bleckede im Café Zeittraum.

Wir sagen dazu:

Warum ist dann die Vorrangfläche so groß?